Die Logopädie behandelt Sprech-, Sprach-, Stimm- und Schluckstörungen, hervorgerufen durch Entwicklungs-, Wahrnehmungs- oder Muskelfunktionsstörungen, sowie Schlaganfälle, Schädelverletzungen o.ä..

 Wie kommen sie zu uns?

Sollten sie Störungen dieser Art haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt, Neurologen, HNO-Arzt, Kinderarzt oder Kieferordopäden. Bei Behandlungsbedarf erhalten Sie dort eine Heilmittelverordnung. Anschließend können Sie mit uns einen Termin vereinbaren. Bitte achten Sie darauf, dass der Termin innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Heilmittelverordnung vereinbart ist.

Therapieverlauf

Nach einem eingehenden Anamnesegespräch, mit Diagnostik und ausführlicher Beratung, entwirft der Logopäde einen individuellen Therapieplan direkt für Sie. Die Therapieeinheit liegt zwische 30 bis 60 Minuten und wird i.d.R. 1 bis 2 mal pro Woche durchgeführt.

Behandlungskosten

Die  Kosten von logopädischen Therapien werden, nach ärztlicher Verordnung, als Pflichtleistung von der zuständigen Krankenkasse voll übernommen. Der Gebührenpflichtige Patient muss jedoch 10 %  und 10 € Rezeptgebühr bezahlen. Dieser kann jedoch am Ende des Jahres bei der Krankenkasse eingereicht und erstattet werden. Von der Zuzahlungspflicht sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18 Lbj. ausgenommen.